Jugendflamme 1

Die erste Stufe der Jugendflamme kann von dem Stadt- oder Gemeindejugendwart bzw. von der Stadt- oder Gemeindejugendwartin und von dem Jugendwart oder der Jugendwartin der jeweiligen Feuerwehr abgenommen werden. Teilnahmeberechtigt sind Jugendliche ab dem vollendeten 11. Lebensjahr und mindestens einjähriger Mitgliedschaft in einer Jugendfeuerwehr. Ist ein Jugendlicher bereits vorher Mitglied einer Minifeuerwehr gewesen, wird diese Zeit angerechnet, sodass in diesem Fall eine Teilnahme bereits ab dem vollendeten 10. Lebensjahr möglich ist.

Es gibt bei den Aufgaben keine zeitliche Begrenzung. Am Tag der Abnahme müssen von den Jugendlichen gültige Mitgliedsausweise der deutschen Jugendfeuerwehr vorliegen. Die Bescheinigungen für die Wahlaufgabe sind spätestens am Tag der Abnahme vorzulegen.

Notruf absetzen

Die erste Prüfung betrifft den Notruf. Die Jugendlichen müssen die Notrufnummer von Feuerwehr und Polizei kennen sowie den Standort der Leitstelle im Hochtaunuskreis benennen können. Ferner muss ein Notruf simuliert werden. Die Aufgabe sollen in einer kleinen Gruppe (3 bis 5 Personen) in einer lockeren Fragerunde durchgeführt werden.

Knoten und Stiche

Die zweite Prüfung betrifft die Knoten und Stiche. Hier muss sich jeder Jugendliche aus folgenden Knoten oder Stichen drei Stück heraussuchen: Mastwurf, Kreuzknoten, Zimmermannsstich, Schotenstich, Rettungsknoten oder doppelter Ankerstich. Die Knoten werden an einem geeigneten Anschlagpunkt durchgeführt. Die Jugendlichen müssen erläutern, für was die ausgewählten Knoten und Stiche genutzt werden. Dabei muss jeder Prüfling drei Knoten oder Stiche vorführen und erläutern. Es handelt sich nicht um eine Gruppenaufgabe.

Schlauch auswerfen

Die dritte Prüfung betrifft das Schlauchauswerfen. Die Jugendlichen müssen einen C-Schlauch auswerfen und ohne Drehung verlegen, ankuppeln und ebendiesen Schlauch anschließend wieder doppelt wickeln. Das Wickeln ist entweder alleine durchzuführen oder auf zwei Jugendliche aufzuteilen, indem einer den Schlauch wickelt und der andere den Schlauch führt. Die Jugendlichen müssen ferner die gängigen Schlauchgrößen der Feuerwehr nennen können und wissen, was zur Unfallverhütung beim Einsatz von Schläuchen zu beachten ist (beim Tragen keine Kupplung herunterhängen lassen, beim Auswerfen keine anderen Leute treffen, beim Kuppeln keine Finger dazwischen haben etc.).

Unterflurhydranten finden

In der vierten Prüfung geht es um Unterflurhydranten. Die Jugendlichen sollen hier einen Unterflurhydranten mittels Hinweisschild suchen und finden. Die Angaben auf dem Hydrantenschild sollen in der Prüfung von den Jugendlichen erläutert werden.

Verteiler

Die fünfte und letzte Prüfung betrifft den Verteiler. Die Jugendlichen müssen den Aufbau und die Funktionsweise des Verteiler benennen können und wissen, wo welcher Ausgang ist. Ferner sollen Beispiele für Sonderrohre genannt werden (Schaumrohr, B-Rohr, Hydroschild, D-Rohr).

Wahlaufgabe

Neben den Prüfungen müssen die Jugendlichen auch eine Wahlaufgabe aus dem sportlichen, kulturellen, musikalischen, sozialem, kreativem oder ökologischen Bereich nachweisen. Hier muss jeder Jugendliche spätestens am Tag der Abnahme eine Bescheinigung über „geleistete Arbeiten“ vorlegen. Anerkannt werden Schwimmabzeichen, der Fahrradführerschein, eine Urkunde von Bundesjugendspielen, ein Schulzeugnis mit einem Eintrag über die Teilnahme an einer sportlichen, kulturellen oder künstlerischen AG oder ähnliches.

Die Jugendflamme wird durch den Abnahmeberechtigten verliehen und im Jugendfeuerwehrausweis dokumentiert. Es gelten im übrigen die gültigen Verleihungs- und Tragerichtlinien der Deutschen Jugendfeuerwehr.