Jugendflamme 3

Die dritte Stufe der Jugendflamme wird, wie auch die zweite Stufe, vom Kreisjugendfeuerwehrwart oder vom Fachbereichsleiter Wettbewerbe der Kreisjugendfeuerwehr abgenommen. Teilnahmeberechtigt sind Jugendliche ab dem vollendeten 15. Lebensjahr. Voraussetzung für die Abnahme ist die Jugendflamme der Stufe 2 sowie ein besuchter Erste-Hilfe-Kurs.

Die Abnahme der Jugendflamme 3 ist in einen feuerwehrtechnischen, einen notfallmedizinischen und einen sozial-kreativen Teil gegliedert. Bei den Aufgaben gibt es keine zeitliche Begrenzung, allerdings sollen sie zügig und unter Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften erfüllt werden. Am Tag der Abnahme müssen von den Jugendlichen gültige Mitgliedsausweise der deutschen Jugendfeuerwehr vorliegen. Die Abnahme kann mit den Jugendlichen einzeln oder in Kleingruppen erfolgen. Zur Prüfung wird der Dienstanzug der Deutschen Jugendfeuerwehr getragen.

Aufbau eines Löschangriffs mit Schaum

Der feuerwehrtechnische Teil gliedert sich in zwei unterschiedliche Löschangriffe. Zunächst müssen die Jugendlichen in der Gruppe einen Löschangriff mit Schaum aufbauen. Hierfür müssen die Jugendlichen

  1. den Verteiler setzen
  2. die Wasserversorgung zum Verteiler mit zwei B-Schläuchen aufbauen
  3. an den Verteiler einen B-Füllschlauch anschließen
  4. an den B-Füllschlauch einen Z4-Zumischer anschließen und Schaumkanister mit D-Ansaugschlauch bereitstellen
  5. an den Zumischer einen B-Schlauch kuppeln
  6. das Schaumrohr anschließen und Wasser abgeben

Dabei ist es ausreichend, wenn statt Schaummittel Wasser in den Kanistern ist. Der Wasserstand muss aber sichtbar abnehmen. Während der Übung sollen die Vorschriften der Unfallverhütung beachtet werden.

Aufbau eines Löschangriffs über einen simulierten Graben

Der zweite Löschangriff umfasst eine klassische Brandbekämpfung, allerdings muss sie über einen simulierten, mindestens zwei Meter breiten Graben verlaufen. Die Jugendlichen müssen

  1. den Verteiler setzen
  2. die Wasserversorgung zum Verteiler mit zwei B-Schläuchen aufbauen
  3. ab dem Verteiler einen Löschangriff aufbauen
  4. mit Hilfe einer Steckleiter eine C-Leitung über den Graben legen
  5. als Gruppe den Graben an einer als Brücke gekennzeichneten Stelle überqueren

Während der Übung sollen die Vorschriften der Unfallverhütung beachtet werden.

Erste Hilfe

Jeder Jugendliche wird bei dieser Prüfung mit einer Situation konfrontiert, die seinem oder ihrem Wissen bezüglich der ersten Hilfe bei medizinischen Notfällen entspricht. Dabei sollen jedenfalls die Vitalparameter überprüft, die verletzte Person korrekt gelagert, etwaige Verletzungen eingebunden bzw. versorgt und die Person ggf. gerettet werden. Dabei können ein Verbandskasten, eine Decke oder eine Rettungstrage verwendet werden.

Themenarbeit

Die letzte Disziplin umfasst das soziale Engagement bzw. die kreative Fähigkeiten der Jugendlichen, aus denen ein Projekt ausgewählt wird. Hier müssen die Jugendlichen bereits vor dem Abnahmetag der Jugendflamme 3 einen öffentlichkeitswirksamen Nachweis erbracht haben. In Betracht kommt dabei eine Bildwand, eine Zeichnung, ein Zeitungsbericht oder eine geeignete Vorführung, beispielsweise eine Präsentation etc. Ein Beitrag in den sozialen Medien ist ebenso möglich.

Die erste Kategorie ist das soziale Engagement. Die Jugendlichen können hierfür zum Beispiel eine Kindertagesstätte oder ein Altenwohnheim besuchen, um dort ehrenamtlich zu unterstützen oder Vorträge über das Absetzen eines Notrufs, das Verhalten bei Rauch und Feuer oder eine Brandschutzerziehung zu halten. Die zweite Kategorie, aus der die Jugendlichen wählen können, ist die Mitarbeit in Umweltprojekten, wie beispielsweise Müllsammelaktionen oder der Teilnahme an Ausschreibungen von Umweltpreisen. In der dritten Kategorie ist es den Jugendlichen möglich, ihre Kreativität zu zeigen. Möglich sind Theatervorführungen, Bastelarbeiten oder sonstige kreative, kulturelle und künstlerische Tätigkeiten.

Die Jugendflamme wird durch den Abnahmeberechtigten verliehen und im Jugendfeuerwehrausweis dokumentiert. Es gelten im übrigen die gültigen Verleihungs- und Tragerichtlinien der Deutschen Jugendfeuerwehr.