Die unten stehenden Informationen stammen von der hessischen Jugendfeuerwehr. Weitere Informationen bzgl. der JuLeiCa sind auf der Website zu finden.

Was ist die JuLeiCa?

Die Jugendleiter-Karte weist für die Jugendarbeit qualifizierte ehrenamtliche Betreuer aus. Diese haben an Schulungen teilgenommen, welche standardisierten Kriterien entsprechen. Die Details zum Erwerb der JuLeiCa werden in Erlassen der Länder geregelt.

Ist man berechtigt eine Kinder-/Jugendgruppe zu führen, wenn man keine JuLeiCa-Ausbildung absolviert hat?

Jugenfeuerwehrwarte (und ihre Stellvertreter) in Hessen sind nach FwOV (§7 Abs. 6) dazu verpflichtet, die Ausbildung zu absolvieren:

Zur Jugendfeuerwehrwartin oder zum Jugendfeuerwehrwart darf nur bestellt werden, wer der Einsatzabteilung einer freiwilligen Feuerwehr angehört und die erfolgreiche Teilnahme an einer Jugendleiterschulung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe nachweisen kann oder im Besitz der amtlichen Jugendleiter-Card ist. Die Jugendfeuerwehrwartin oder der Jugendfeuerwehrwart des Kreises oder der Gemeinde muss und die Jugendfeuerwehrwartin oder der Jugendfeuerwehrwart eines Ortsteils soll den Lehrgang zur Gruppenführerin oder zum Gruppenführer erfolgreich abgeschlossen haben.

Auch für Betreuer ist dies überaus sinnvoll und empfehlenswert, denn man erwirbt pädagogisches sowie rechtliches Fachwissen, das in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen nach dem SGB VIII (Gesetz über die Kinder- und Jugendhilfe), dringend benötigt wird sowie die eigene Jugendarbeit verbessert und erleichtert.

Welche Vorteile hat die Karte?

Für die Besitzer einer JuLeiCa gibt es Vergünstigungen bei zahlreichen Firmen und Institutionen in ganz Deutschland, beispielsweise freie Schwimmbadbesuche. Außerdem zeigt sie, dass man sich seiner Verantwortung als Betreuer bewusst ist und sich entsprechend fortgebildet hat.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um eine JuLeiCa zu bekommen?

Um die JuLeiCa beantragen zu können, musst du:

  • eine JuLeiCa-Ausbildung absolviert haben (s.u.)
  • innerhalb der letzten 3 Jahre einen Erste-Hilfe-Kurs besucht haben – die Erste-Hilfeausbildung im Rahmen der Einsatzabteilung ist ausreichend!
  • ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätig sein
  • eine E-Mail-Adresse und digitales Portrait-Foto besitzen

Wie lange dauert die Jugendleiter-Ausbildung und wo kann ich sie machen?

Die Ausbildung umfasst mind. 40 Zeitstunden und kann bei der Feuerwehr absolviert werden:

  • am Jugendfeuerwehrausbildungszentrum (Jugendfeuerwehrausbildungszentrum (JFAZ) / Zweigstelle der hessischen Landesfeuerwehrschule in Marburg) 
  • teilweise auf Kreisebene 

Am JFAZ berechtigt die Teilnahme am Wochenlehrgang „Jugendarbeit in der Feuerwehr“ zum Erwerb der JuLeiCa. Dieser setzt sich aus den Teilen „Grundlagen für die Jugendarbeit in der FW“ und „Rechte und Pflichten“ zusammen. Außerdem kann man die Ausbildung in Modulen durchlaufen. Hierbei ist der Lehrgang „Rechte und Pflichten“ verpflichtend und muss um zwei weitere Lehrgänge ergänzt werden, die aus den Modulen 1-6 und 9 gewählt werden können. Die Reihenfolge ist dabei egal.

Auf Kreisebene ist es möglich, den Lehrgang „Grundlagen für die Jugendarbeit in der FW“ zu besuchen, welcher von den Kreisjugendfeuerwehren organisiert und von Dozenten der hessischen Jugendfeuerwehr gehalten wird. Dieser muss dann um „Rechte und Pflichten“ und einen weiteren Lehrgang am JFAZ aus den entsprechenden Modulen ergänzt werden.

Wie lange ist die Karte gültig, wie kann ich sie verlängern?

Drei Jahre nach Beantragung/Verlängerung der JuLeiCa muss eine Fortbildung im Bereich Jugendarbeit besucht werden, die mind. 8 Zeitstunden (10 Schulungseinheiten á 45 Minuten) umfasst, um die Karte für drei weitere Jahre zu verlängern. Die Fortbildungen können im JFAZ besucht werden und umfassen Lehrgänge aus den Modulen 1-6 und 9.

Kann ich mich für die Ausbildung freistellen lassen bzw. „Sonderurlaub“ nehmen?

Theoretisch ja, praktisch macht das aber keinen Sinn – die Ausbildung am JFAZ läuft vom Verfahren her genauso ab wie ein Lehrgang an der hessischen Landesfeuerwehrschule, da es eine Zweigstelle derselben ist. Sprich: auch hier werden der Lohnausfall für den Arbeitgeber übernommen. Darüberhinaus gibt es aber eine Fahrtkostenrückerstattung sowie Tagegeld. Daher bitten wir darum, den regulären Dienstweg zu gehen.

Wo stelle ich den Antrag?

Auf der Seite www.juleica.de

Welchen Träger trage ich in das Online-Tool ein?

Gib zunächst Dein Bundesland und Landkreis ein. Wähle aus den dort eingetragenen Trägern den, für welchen Du (auf Ort- oder Kreisebene) tätig bist. (Beispiel: Hessen – Hochtaunuskreis – Jugendfeuerwehr Steinbach)

Wie werden Qualifikations- / Erste-Hilfe-Nachweise übermittelt?

Das System sieht keine Möglichkeit vor, Nachweise hochzuladen, die dann von den Trägern eingesehen werden könnten. Deshalb sollten die Angaben im Bemerkungsfeld zur erworbenen Qualifikation so präzise wie möglich gemacht werden (Titel der Veranstaltung, Datum, Dauer, Inhalt).

Kann ich durch mein Studium bzw. meine Ausbildung oder meinen Ausbilderschein (AdA) direkt die JuLeiCa beantragen, ohne den Lehrgang „Jugendarbeit in der Feuerwehr“ besucht zu haben?

Eine berufliche Ausbildung, die den geforderten Qualitätsstandards entspricht, kann anerkannt werden. Diese muss Inhalte erhalten, wie sie in der JuLeiCa-Ausbildung vorgesehen sind laut JuLeiCa-Erlass.Dazu gehören Themen wie:

  • Aufgaben und Funktionen des Jugendleiters/der Jugendleiterin und Befähigung zur Leitung von Jugend-/Kindergruppen,
  • Ziele, Methoden und Aufgaben der Jugendarbeit,
  • Rechts- und Organisationsfragen der Jugendarbeit,
  • psychologische und pädagogische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
  • Gefährdungstatbestände des Jugendalters und Fragen des Kinder- und Jugendschutzes
  • aktuelle Themen des Jugendalters und der Jugendarbeit wie Partizipation, Geschlechterrollen und Gender Mainstreaming, Migrationshintergrund und interkulturelle Kompetenz, internationaler Jugendaustausch
  • verbandsspezifische Themen

Geeignete Ausbildungen sind beispielsweise:

  • Zwischenprüfung/Vordiplom bei Erziehern
  • Sozial-, Religionspädagoge, Pädagoge (in entsprechenden Studiengängen)
  • Diakon
  • Kinder- und Heilerziehungspfleger

Eine Ausbildung zum Ausbilder (AdA) reicht jedoch nicht aus. Dieser muss um einen Besuch des „Rechte und Pflichten“ Lehrgangs ergänzt werden. Gerne kann bei Unklarheiten in der Geschäftsstelle der hessischen Jugendfeuerwehr nachgefragt werden. Hierzu sind bitte Ausbildungsinhalte und Nachweise einzureichen.

Wie viel Zeit darf zwischen meiner JuLeiCa Ausbildung und der Erstbeantragung liegen?

Der Erstantrag muss innerhalb von drei Jahren nach der JuLeiCa-Ausbildung gestellt werden.

Muss nach vier Jahren ohne Auffrischung ein komplett neuer JuLeiCa Lehrgang mit 40 Stunden absolviert werden?

Nein, durch eine neuerliche Fortbildung von mindestens 8 Zeitstunden kann die JuLeiCa wieder verlängert werden. Bei deutlich längeren Zeiträumen bitten wir um Rücksprache mit der Geschäftsstelle der hessischen Jugendfeuerwehr.

Ist man trotzdem berechtigt eine Jugendgruppe zu führen, wenn jemand die Jugendleiter/in Ausbildung gemacht hat, die Auffrischungen getätigt hat, aber nie eine Karte beantragt hat?

Ja, selbstverständlich. Doch kann man so nicht von den Vergünstigungen profitieren.

Benötigen auch die stellv. Jugendfeuerwehrwarte und Betreuer einen Jugendleiter-Lehrgang?

In Hessen benötigen Jugendfeuerwehrwarte und ihre Stellvertreter die Ausbildung zum Erhalt der JuLeiCa (§ 7 Abs. 6 HessFwOVO), um ihr Amt ausüben zu können. Bei Betreuer ist die Ausbildung sinnvoll und erwünscht, jedoch keine Pflicht. Grundsätzlich sollten also alle in der Jugendfeuerwehr tätigen Personen die Jugendleiter-Schulung machen.