Grundlehrgang

Der Grundausbildungslehrgang ist der erste Lehrgang, den Jugendliche und Quereinsteiger in der Feuerwehr absolvieren. Hier lernen die Feuerwehrmann- bzw. Feuerwehrfrauanwärter*innen unter anderem die Grundlagen in den Bereichen Brennen und Löschen, Fahrzeug- und Gerätekunde, Brandbekämpfung, technische Hilfeleistung und Menschenrettung sowie Rechte und Pflichten und Unfallverhütung. Ziel des Lehrgangs ist es, dass die Teilnehmer*innen nach erfolgreicher Teilnahme unter Anleitung grundlegende Tätigkeiten in der Funktion als Truppmann bzw. -frau im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz ausüben.

Um an dem Lehrgang teilzunehmen, werden folgende Dinge vorausgesetzt:

  • Eignung für den Feuerwehreinsatzdienst nach § 10 Abs. 2 und 5 HBKG
  • Ein absolvierter Erste-Hilfe-Kurs, der bei Lehrgangsbeginn nicht weiter als zwei Jahre zurück liegen darf
  • Bei Lehrgangsbeginn muss das 17. Lebensjahr vollendet sein
  • Angehörige der Jugendfeuerwehr, die mindestens eine zweijährige Mitgliedschaft hinter sich haben und die Leistungsspange besitzen, dürfen mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten sowie des Leiters der entsprechenden Feuerwehr bereits mit Vollendung des 16. Lebensjahres an dem Grundausbildungslehrgang teilnehmen

Die Anmeldung zu diesem Lehrgang erfolgt, so wie grundsätzlich zu allen Lehrgängen, über die jeweilige Wehrführung bzw. Stadtbrandinspektion der Feuerwehren.

Der Lehrgang basiert auf den Feuerwehrdienstvorschriften 1, 3 und 10, welche bereits im Übungsdienst der Jugendfeuerwehr Anwendung finden. Sie behandeln die Grundtätigkeiten, die Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz sowie die tragbaren Leitern. Die Dienstvorschriften können hier heruntergeladen werden.