Jugendflamme 2

Die zweite Stufe der Jugendflamme wird vom Kreisjugendfeuerwehrwart oder vom Fachbereichsleiter Wettbewerbe der Kreisjugendfeuerwehr abgenommen. Teilnahmeberechtigt sind Jugendliche ab dem vollendeten 12. Lebensjahr. Die Jugendflamme der Stufe 1 soll mindestens ein Jahr zuvor absolviert worden sein. Am Tag der Abnahme müssen von den teilnehmenden Jugendlichen gültige Mitgliedsausweise der deutschen Jugendfeuerwehr vorliegen.

Die Abnahme der Jugendflamme 2 ist in drei Kategorien aufgeteilt: dem theoretischen Feuerwehrwissen, dessen praktischer Ausführung und einem Sporttest. Bei den Disziplinen gibt es keine zeitliche Begrenzung. Die Abnahme kann mit den Jugendlichen einzeln oder in Kleingruppen erfolgen. Zur Prüfung wird der Dienstanzug der Deutschen Jugendfeuerwehr bzw. Sportkleidung getragen.

Theoretisches Feuerwehrwissen

Zunächst müssen die Jugendlichen in Sachen Gerätekunde überzeugen. Sie müssen einen Verteiler, einen Saugkorb, ein Sammelstück, ein Absperrorgan (B) und ein CM-Strahlrohr finden, die Funktionsweisen erläutern und entsprechende Einsatzmöglichkeiten nennen.

Ferner muss ein Standrohr gesetzt werden – beginnend beim Auffinden und Öffnen des Unterflurhydranten, über das Setzen und Inbetriebnehmen des Standrohrs bis hin zur Spülung der Wasserleitung. Anschließend soll die Wasserentnahmestelle wieder abgebaut werden. Diese Aufgabe soll in der Gruppe gelöst werden, wobei jedes Mitglied der Gruppe eine der Aufgaben durchführen können muss. Welche Tätigkeit wer durchführt entscheidet der Stationsleitende.

Zudem müssen die Jugendlichen eine Feuerwehraxt oder eine sonstige geeignete Gerätschaft einbinden und zu einer höhergelegenen Position, wie ein Dach o. ä. transportieren, wo ein weiterer Jugendlicher die eingebundene Gerätschaft entgegennimmt. Zu beachten ist die Richtigkeit des Einbindens, die Leinenführung und die Unfallverhütung.

Des Weiteren muss die Funktionsweise und Handhabung eines Feuerlöschers erklärt werden. Dabei müssen die Jugendlichen auch die Brandklassen des Feuerlöschers nennen und erklären können. Die Prüfung kann in der Gruppe oder einzeln absolviert werden.

Letztlich müssen die Jugendlichen verschiedene Feuerwehrfahrzeuge benennen können. Hierfür werden den Jugendlichen fünf verschiedene Abbildungen samt entsprechender Bezeichnung gezeigt (bspw. LF 10 KatS, TSF-W, DLK 23/12, TLF 4000, ELW 1 etc.). Die Gruppe muss dann die Bezeichnung erläutern, die Besatzungsstärke nennen und erklären sowie Besonderheiten wie den Tankinhalt, die Pumpenleistung, die Rettungshöhe etc. aufsagen können.

Praktischen Fähigkeiten

Zunächst müssen die Jugendlichen als Gruppe einen Monitor aufbauen. Nach dem Setzen des Verteilers muss die Wasserversorgung von der Pumpe gelegt werden. Daraufhin muss ein C-Schlauch als Ringleitung vom ersten zum zweiten Abgang des Verteilers verlegt werden, um den Aufbau zu stabilisieren. An den Sonderanschluss des Verteilers muss ein BM-Strahlrohr mit Stützkrümmer gekuppelt werden, um anschließend Wasser abzugeben. Steht und funktioniert die Konstruktion, gilt die Aufgabe als bestanden.

Schließlich müssen alle Jugendlichen eine stabile Seitenlage bei einem auf dem Rücken liegenden Freiwilligen durchführen. Dabei muss der Jugendliche wissen, dass die stabile Seitenlage erst bei Bewusstlosigkeit angewendet und ein Notruf abgesetzt werden muss. Wichtigstes Merkmal der stabilen Seitenlage ist das Überstrecken des Kopfes, damit die Luftröhre nicht blockiert.

Pendellauf

Hier müssen die Jugendlichen einzeln eine Strecke von 50 Metern insgesamt vier mal zurücklegen. Dafür steht am Anfang und am Ende der Strecke jeweils ein Verkehrsleitkegel, der umrundet werden muss. Die 200 Meter sind in nicht mehr als 60 Sekunden zu laufen, ansonsten gilt die Disziplin als nicht bestanden. Der Pendellauf ist in Sportbekleidung durchzuführen.

Die Jugendflamme wird durch den Abnahmeberechtigten verliehen und im Jugendfeuerwehrausweis dokumentiert. Es gelten im übrigen die gültigen Verleihungs- und Tragerichtlinien der Deutschen Jugendfeuerwehr.